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Rund um die Fahrt

Gültiges Ticket?

Tickets mit dem Hinweis "Nur gültig mit Entwerteraufdruck" oder "Bei Fahrtantritt freies Feld entwerten" werden erst durch die Entwertung gültig.

Die Entwerterautomaten finden Sie im Bus in der Nähe der Türen.
Im Schienenverkehr sind vor Fahrtantritt alle Tickets des Münsterland-/Ruhr-Lippe-Tarifes (ausgenommen sind ZeitTickets) zu entwerten. Die von der DB ausgegebenen Tickets - außer 4erTickets - sind bereits entwertet. Ein Nachlösen im Zug ist nur möglich, wenn dort mobile Fahrausweisautomaten vorhanden sind; ansonsten ist dies ausgeschlossen.

Tickets, die entgegen den Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt auch für Tickets, die:

  1. nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind und trotz Aufforderung nicht sofort ausgefüllt werden,
  2. nicht mit einer gültigen Wertmarke versehen sind, soweit diese in den Tarifbestimmungen vorgesehen sind,
  3. zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt oder unleserlich sind, sodass sie nicht mehr geprüft werden können,
  4. eigenmächtig geändert oder manipuliert worden sind,
  5. von Nichtberechtigten benutzt werden,
  6. zu anderen als zu den zulässigen Fahrten benutzt werden,
  7. wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen verfallen sind.

Beanstandungen des Ticket sind unverzüglich vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

Der Fahrgast hat das Tickets bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und sie dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auszuhändigen.

 

 

 

Vor der Fahrt
Während der Fahrt
Nach der Fahrt