Grundsätzlich ist der Transport von Tieren in den öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Tiere werden in Begleitung sogar kostenlos befördert. Ein Anspruch auf die Mitnahme besteht allerdings nicht.
Ob Tiere mitgenommen werden können, ist abhängig vom individuellen Platzangebot und der Gefährdung von Sicherheit und Ordnung im Betrieb des jeweiligen Verkehrsmittels. Im Einzelfall entscheidet das Fahrpersonal.
Der Fahrgast hat die von ihm mitgeführten Tiere selbst zu beaufsichtigen. Er haftet für jeden Schaden, der durch mitgeführte Tiere verursacht wird.
Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert und dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Blindenhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen.