wie z.B. Kinderwagen für mitreisende Kinder, Handgepäck, Rollstühle, ein Paar Ski und ein Rodelschlitten pro Person werden kostenlos befördert, sofern der Transport Ihrer Sachen in Bus oder Bahn möglich ist. Im Einzelfall entscheidet das Fahrpersonal.
Der Fahrgast hat sein Gepäck so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Nicht zulässig ist dabei das Belegen von Sitzplätzen mit Gepäckstücken oder anderen mitgeführten Sachen. Ausgeschlossen ist die Mitnahme von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, durch die Fahrgäste belästigt oder verletzt werden könnten.
Der Fahrgast haftet für Schäden, die durch die von ihm mitgeführten Sachen entstehen!