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Rund um die Fahrt

Freie Fahrt für...

Kinder bis einschließlich 5 Jahre. Sie werden kostenlos befördert.

Mit Bus und Bahn reisen berechtigte Schwerbehinderte umsonst und notwendige Begleitpersonen können ebenfalls kostenlos mitfahren. Zudem ist auch die Mitnahme eines Führhundes, eines Rollstuhls, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und Handgepäck kostenfrei.

Polizisten und Beamte der Bundespolizei in Uniform werden unentgeltlich befördert, sofern sie die landes-/ bundeseinheitliche Uniform tragen. Polizeibeamte in Zivil sind in diese Freifahrtregelung nicht einbezogen. Die unentgeltliche Beförderung gilt im Schienenverkehr nur in der 2. Klasse.

Auch Tiere können in Begleitung kostenfrei mitreisen.

Soweit die Mitnahme von Gegenständen im Fahrgastraum möglich ist, können Handgepäck, Kinderwagen für mitreisende Kinder, Rollstühle, ein Paar Ski oder ein Rodelschlitten pro Fahrgast umsonst transportiert werden.

Vor der Fahrt
Während der Fahrt
Nach der Fahrt