Eine Fundsache wird durch das Fundbüro des Verkehrsunternehmens, in dessen Fahrzeugen die Sache gefunden wurde, gegen Zahlung eines Entgeltes für die Aufbewahrung zurückgegeben.
Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Gesetzliche Haftpflichtansprüche bleiben hiervon unberührt.