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Rund um die Fahrt

Geld zurück

Wird ein Ticket nicht zur Fahrt benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Tickets gegen Gebühr erstattet. Eine nachträgliche Erstattung von Beförderungsentgelt für übertragbare Tickets ist nicht möglich.

Für entwertete Tickets wird der Fahrpreis nicht erstattet; außer das Verkehrsunternehmen ist selbst für die Nichtbenutzung verantwortlich.

Vom Personal ausgegebene Tickets mit einem zu hohen Beförderungsentgelt oder falsch bzw. zuviel entwertete Tickets können direkt an das jeweilige Unternehmen zur Erstattung des zuviel gezahlten Betrages eingereicht werden. Wird ein ZeitTicket vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit nicht oder nur teilweise benutzt, kann das Beförderungsentgelt auf Antrag gegen Vorlage des Tickets oder der Kundenkarte und der Wertmarke erstattet werden.

Anträge auf Erstattung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen, bei dem das Ticket gekauft worden ist.


Vor der Fahrt
Während der Fahrt
Nach der Fahrt